Rückruf fehlerhafter Produkte in der VR China

Das Gesetzgebungsbüro des Staatsrates veröffentlichte nunmehr den Entwurf der „Verwaltungsbestimmungen über den Rückruf fehlerhafter Produkte. Es ist anzunehmen, dass die endgültige Fassung des Entwurfs spätestens Anfang nächsten Jahres als Gesetz  in Kraft treten wird.

Die Bestimmungen sind von herausragender Bedeutung für in China tätige Unternehmen. Diese müssen sich nun schnell mit den kommenden Vorschriften vertraut zu machen und bestehende Verträge und Versicherungen,  den neuen Richtlinien anpassen. Denn die Bestimmungen werden großen Einfluss auf die rechtlichen Verpflichtungen von Unternehmen haben, die in Verbindung mit fehlerhaften Produkten gebracht werden können.  

Die neuen Bestimmungen finden für den Rückruf von Produkten Anwendung, die in China hergestellt oder verkauft worden sind. Die Rückrufpflicht wird von den Herstellern, als auch den Importeuren uneingeschränkt einzuhalten sein. Überdies treffen auch die Groß- und Einzelhändler Pflichten in Zusammenhang mit fehlerhaften Produkten, die durch diese in Verkehr gebracht worden sind.  

Ein Produkt gilt laut dem Entwurf dann als fehlerhaft, wenn von dem Produkt aufgrund von Design, Herstellung, oder Anleitung eine nicht unerhebliche Gefahr ausgeht und diese Gefahr den Körper, die Gesundheit oder das Leben einer Person gefährden bzw. schädigen kann.  

Der sogenannte Rückruf stellt dann eine Warnung, Ergänzung oder Änderung von Gebrauchsanweisungen, sowie die Rücknahme, Austausch, Reparatur und Zerstörung des Produkts dar. Der Rückruf soll die Möglichkeit einer Schadensverursachung durch das fehlerhafte Produkt vorbeugen bzw. ausschließen.  

Der Hersteller, Importeur sowie Groß- und Einzelhändler müssen ihre Absatzwege dokumentieren, um die Rückverfolgbarkeit des hergestellten, importierten bzw. verkauften Produktes zu gewährleisten.   Hersteller bzw. Importeure von Produkten sind verpflichtet  Untersuchungen bzgl. der möglichen Fehlerhaftigkeit ihres Produktes durchzuführen, wenn es zu Verbraucherbeschwerden kommt, der Hersteller bzw. Importeur glaubt, dass das Produkt fehlerhaft ist und Leib und Leben von Verbrauchern gefährdet, oder der Hersteller bzw. Importeur auf andere Weise an Informationen gelangt, dass das Produkt fehlerhaft sein könnte.  

Hersteller bzw. Importeure haben ihrer Informationspflicht an die Behörden unverzüglich nachzukommen. Selbst für den Fall, dass sich der Vorfall mit dem Produkt im Ausland ereignet hat und das baugleiche Produkt in China vertrieben wird.  

Importeur bzw. Hersteller müssen dann das Produkt auf seine Fehlerhaftigkeit untersuchen. Das Ergebnis der Untersuchung muss an die zuständigen Behörden in China weitergeleitet werden. Sollte die Untersuchung die Fehlerhaftigkeit des Produktes bestätigen, muss der Hersteller bzw. Importeur unverzüglich die Herstellung und den Verkauf des Produktes stoppen und in Bezug auf die Schwere des Fehlers, angemessene Rückrufmaßnahmen ergreifen.  

Der Rückruf soll gem. eines Planes erfolgen. Dieser Rückrufplan muss dann bei der Behörde, innerhalb von fünf Tagen nach Beginn der Umsetzung des Planes, eingereicht werden. Die Untersuchungsbehörde kann dann Sachverständige benennen, die im Rückrufplan dargelegten Rückrufmaßnahmen auf ihre Angemessenheit prüfen.   Auch kann ein Rückruf  angeordnet werden, wenn der Hersteller bzw. Importeur trotz feststehender Fehlerhaftigkeit des Produktes, keine Rückrufmaßnahmen einleitet.   Die Nichteinhaltung der Rückrufbestimmungen wird von den chinesischen Behörden strafbewehrt werden. Dies gilt sowohl für die Unternehmen, als auch für die verantwortlichen Manager.

Die Strafen sollen von einer Verwarnung, über Verwaltungsanweisungen und Bußgelder, bis zur Aufhebung der Business License des Unternehmens, reichen.