Dienstleistungen

Professionelle und schnelle Hilfe

Dienstleistungen

Rechtsberatung

Handels- und Gesellschaftsrecht

Gründung von Gesellschaften, insbesondere Gestaltung der Gesellschaftsverträge, Gesellschafterversammlungen einschließlich aktienrechtlicher Fragen, Umwandlungen, Auflösung von Gesellschaften und das Vertragsrecht der Geschäftsführer/Vorstände, gehören zu unseren Arbeitsbereichen.

Unsere Beratungsleistungen im Überblick:

  • Rechtsformberatung
  • Recht der Kapitalgesellschaften
  • Recht der Personengesellschaften
  • Änderung von Geschäftslizenzen
  • Umwandlungsrecht (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
  • Sonstige Unternehmensumstrukturierungen
  • Gründungsberatung (inkl. Gestaltung der Gesellschaftsverträge)
  • Geschäftsführer, Vorstandsberatung
  • Recht der Aufsichtsräte und Beiräte
  • Neubesetzung von Gesellschaftsorganen
  • Konzernrecht und Unternehmensverträge
  • Letter of Intent
  • Gewährleistungsrechte

Vertragsrecht

Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen stehen im Mittelpunkt jeden unternehmerischen Handelns. Die Gestaltung von Verträgen ermöglicht die Durchsetzung der daraus resultierenden Ansprüche. Unser Ziel ist es, über die Lösung des Einzelfalles hinaus, den wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandanten langfristig zu sichern.

Wir begleiten Sie bei allen Schritten eines Vertrages:

  • Beratung über die Wahl des Vertrages
  • Vertragsgestaltung
  • Prüfung von Vertragsgestaltungen Dritter
  • Begleitung bei Verhandlungen

Darüber hinaus sichten wir Ihren Vertragsbestand und überarbeiten bei Bedarf einzelne Verträge.

Wir beraten Sie in den folgenden Bereichen des Vertragsrechtes:

Arbeitsrecht

Wir beraten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechtes, wobei wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zur Seite stehen. Hierzu gehören die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, Kündigung und Kündigungsschutz, Betriebsübergang, Abmahnungen, Lohnforderungen, Abfindungen, Entwurf und Überprüfung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen, sowie die Gestaltung von Aufhebungsverträgen.

Wir beraten Sie in den folgenden Bereichen des Arbeitsrechtes:

  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
  • Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
  • Gestaltung und Verhandlung von Vorstandsdienstverträgen Bonuszahlungen,
  • Gratifikationen, Leistungsprämien
  • betriebsbedingte Kündigungen
  • verhaltensbedingte Kündigungen
  • personenbedingte Kündigungen
  • Betriebshandbücher
  • variable Vergütung
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
  • Entwicklung von Prozessstrategien Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Gestaltungsberatung und Strategie-Entwicklung

Forderungsmanagement

Sowohl die Durchsetzung von Zahlungsforderungen als auch die erfolgreiche Abwehr von unberechtigten Forderungen in China erfordern eine präzise Einschätzung der Rechtslage und Kenntnis des chinesischen Marktes. Wir begleiten Sie bereits bei Ihrer Rechnungsgestaltung, sprechen außergerichtliche Mahnungen aus und führen zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels das Klageverfahren durch.

Starke berät Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen im Einzelfall, oder übernimmt die Durchsetzung einer Vielzahl von Forderungen im Unternehmensalltag (Inkasso). Starke steht Ihren Mandanten mit individuell zusammengestellten Teams aus Anwälten zur Seite. Unsere chinesischen Partner sind spezialisiert auf die gerichtliche Dursetzung und Zwangsvollstreckung.

Bei der Forderungsdurchsetzung in China spielen mehrere Faktoren eine entscheidende Rolle. So sind die zu erwartenden Kosten, die Möglichkeit einer Einigung, das Risiko des Unterliegens in einem gerichtlichen Verfahren und auch die mögliche Entwicklung von Beziehungen zu Geschäftspartnern, gerade wenn diese über Beziehungen zum Staat, oder der Lokalregierung verfügen, zu berücksichtigen, und dabei die wirtschaftlich sinnvollste Methode für den Mandanten zu ermitteln. Wir bemühen uns stets um eine schnelle Lösung, ohne kostenintensive gerichtliche Verfahren. Mit einem vollstreckbaren Titel findet dann das eigentliche Forderungsmanagement, nämlich die Zwangsvollstreckung statt.

Sofern gewünscht, werden Sie über jegliche Maßnahmen das Forderungsmanagement betreffend informiert. Kostenpflichtige Maßnahmen werden selbstverständlich im Voraus besprochen.

Unser Angebot zum Forderungsmanagement umfasst für Sie insbesondere folgende Leistungen:

  • Überprüfung der Rechtslage zur Forderung
  • Ermittlung der voraussichtlichen Zahlungsfähigkeit des Schuldners
  • Verfassen einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung bzw. Anspruchsablehnung
  • Einigungsverhandlungen (Stundungs- und Ratenzahlung)
  • Durchführung des streitigen Gerichtsverfahrens
  • Zwangsvollstreckung

Compliance

In Europa ist Gewährung rechtswidriger Vorteile, im wirtschaftlichen Wettbewerb sowie im Kontakt zu Behördenvertreter verboten. Die Verbotsnormen gelten auch für europäische Unternehmen im Ausland. Strafbare Handlungen von Tochtergesellschaften im Ausland entfalten daher Rückschlagwirkung auf das Management in Europa.

Hieraus ergeben insbesondere in China erhebliche rechtliche Risiken. Hier ist Korruption weiter verbreitet als in Europa. Neben den Europäpischen greifen auch chinesische Korruptionsvermeidungsvorschriften. Die steigende Anzahl von Verfahren gegen Privatpersonen und Staatsbetriebe muss für alle ausländischen Unternehmen eine klare Warnung sein. Neben erheblichen Strafzahlungen und Gefängnisstrafen, reichen die Sanktionen in China bis zur Todesstrafe.

Neben der Befolgung von Korruptionsvorschriften tritt auch die Einhaltung allgemeiner Vorschriften und Gesetze, immer mehr in den Blickpunkt der chinesischen Behörden. Derartige Risiken müssen zwingend vermieden werden.

Wir beraten Sie hierbei in den folgenden Bereichen:

  • Ausarbeitung von Verhaltensrichtlinien für Mitarbeiter
  • Implementierung einheitlicher interner Abläufe
  • Vertragsgestaltung für Mitarbeiterverträge, Zuliefer- und Kundenverträge
  • Gestaltung einer Mitarbeiterhandbuches (Code of Conduct)
  • Bearatung bei Einzelfällen

Geistiges Eigentum

Markenrecht

Wir bieten für inländischen und ausländische Kunden das volle Leistungsspektrum in allen Bereichen der Markenrechte an. Wir melden für Sie jegliche Art von Marken in der VR China, Hong Kong, Macau und Taiwan an.

Bevor eine Markenanmeldung erfolgt, werden durch uns insbesondere die nachfolgenden Fragen geklärt, damit Ihre Marke erfolgreich eingetragen werden kann:

  • Existieren absolute Schutzhindernisse (fehlende Unterscheidungskraft, Freihaltebdürfnis, beschreibende Angabe) oder sonstige Erwägungen (Veröffentlichung der Marke), die einer Markenanmeldung im Wege stehen?
  • Welche Leistungen (Waren und/oder Dienstleistungen) sollen geschützt werden?
  • Welche Markenform (Wortmarke, kombinierte Wort-/Bildmarke, Bildmarke oder sonstige Markenform) ist vorzugswürdig?
  • Wie gross ist der Schutzbereich der Marke und welche anderen Zeichen oder Leistungen sind im Allgemeinen ähnlich?
  • Ist eine Markenrecherche und ggfs. welche erforderlich?

Vor der Anmeldung einer Marke sollte zudem bedacht werden, für welches territoriale Gebiet ein Schutz beansprucht werden soll. Ist lediglich ein Markenschutz für mainland China beabsichtigt, oder gar darüber hinaus.

Wir beraten Sie hierbei in den folgenden Bereichen:

Wir bieten Ihnen zudem die Möglichkeit, die eingetragenen Marken durch uns verwalten und überwachen zu lassen.

Patentrecht

Patente und Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen vor Nachahmern. Damit ein Schutz der Erfindung auch funktioniert, müssen Patente und Gebrauchsmuster fachmännisch geschrieben, oder übersetzt, und durchgesetzt werden.

Starke bietet Ihnen Beratung zu allen Fragen der Sicherung und zum Schutz Ihrer Erfindungen, Gebrauchsmuster und Designs. Starke steht Ihren Mandanten mit individuell zusammengestellten Teams aus Anwälten und Patentanwälten unterschiedlicher technischer Ausrichtungen zur Seite. Unsere chinesischen Partner sind spezialisiert auf die Fachgebiete Mechanik, Elektrotechnik und Chemie. Zusammen unterstützen wir Sie entsprechend unserer jeweiligen Fähigkeiten.

Zusammen decken wir alle patent- und gebrauchsmusterrechtlichen Fragestellungen ab. Wir beraten im Vorfeld der Anmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters, erarbeiten Patentstrategien, führen Stand-der-Technik-Recherchen durch und bewerten diese. Die Ausarbeitung und Einreichung von Patentanmeldungen und der zugehörigen amtlichen Prüfungsverfahren in China gehört ebenso zu unseren Leistungen wie die Vertretung in Einspruchs-, Nichtigkeits- und Patentverletzungsverfahren. Bei allen vertragsrechtlichen, insbesondere lizenzvertragsrechtlichen Fragen beraten wir umfassend und erstellen zum Beispiel Geheimhaltungs-, Kooperations- und Lizenzverträge. Die Überwachung und Verwaltung von Patenten und Patentanmeldungen gehören auch zu unseren Leistungen.

Wir beraten Sie hierbei in den folgenden Bereichen:

  • Erstanmeldung von Patenten, Geschmacksmustern und Designs
  • Nachanmeldung bzw. Nationalisierung von nationalen oder internationalen Anmeldungen
  • Vertretung vor den chinesischem Patentamt
  • Ausarbeitung und Einreichung von Bescheidserwiderungen
  • Nichtigkeitsverfahren
  • Einsatz von Patentrechten

Urheberrecht

Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen rund um das Thema Urheberrecht. Im Urheberrecht besteht oftmals die Frage, wer eigentlich Urheber eines Werkes ist. Mit der Schöpfung eines individuellen Werkes der Kust, Wissenschaft oder Literatur entsteht das Urheberrecht des Schöpfers. Der Urheber hat u.a. das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und das Recht zur Verwertung seiner Arbeit. Er kann anderen Nutzungsrechte einräumen und gegen Rechtsverletzungen vorgehen. In China, Hong Kong, Macao und Taiwan registrieren wir Ihre Urheberechte für Sie. Dies dauert zur Zeit ca. 4 Wochen und ist mit verhältnismäßig geringen Kosten verbunden.

  • Urheber- und Verwertungsrechte sollten klar und in Ihrem Sinne geregelt sein. Bei Grafiken, Fotos, Filmen, Musik, Texten, Webdesigns oder anderen kreativen Werken geht es immer auch um Urheberrechte und damit um Ihr Geld.
  • Wenn Sie von anderen geschaffene Texte, Bilder, Filme, oder Musik nutzen, sind gut ausgestaltete Verträge wichtig. Dies gilt insbesondere, wenn sie Bilder oder Texte auf Ihrer Website, in Ihrer Werbung, oder Ihrem Onlineshop verwenden. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Texte, Filme, oder Fotos für Dritte bereit stellen.

Neben der Registrierung Ihrer Urheberrechte, erstellen wir für Sie Lizenzverträge. So räumt der Urheber einem Dritten eine Lizenz ein, welche diesem zur Nutzung und Verwertung des Werkes ermächtigt. Auf diese Weise kann der Urheber das von ihm geschaffene Werk wirtschaftlich effektiv verwerten. Durch einen Lizenzvertrag wird genau geregelt, ob etwa nur einfache Nutzungsrechte oder exklusive Nutzungsrechte übertragen werden sollen. Der Lizenzvertrag regelt ferner die Nutzungsarten, auf die sich die erteilte Lizenz bezieht, sowie die Nutzungsdauer und den räumlichen Umfang der Lizenz.

Sollten Sie in Ihrem Urheberrecht verletzt worden sein, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, dies gilt insberondere für den Bereich des E-Commerce in China, wenn andere Shopinhaber oder -betreiber, Ihre Grafiken oder Fotos verwenden. Dahingegen stellt eine Verwertung und Nutzung fremder Werke ohne vorherige Lizenzierung eine Urheberrechtsverletzung dar. Wir überprüfen für Sie bereits bestehende Urheberrechte und Lizenzen, damit Sie nicht Gefahr laufen, sich versehentlich gegenüber dem Urheber eines Werkes schadensersatzpflichtig zu machen.

Weitere Streitpunkte sind in vielen Fällen, unpünktliche und/oder unvollständige Zahlung von Lizenzgebühren, Nutzung des Werkes über den vereinbarten Umfang hinaus, unzulässige Vergabe von Unterlizenzen usw. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte aus dem Lizenzvertrag.

Designschutz

Design spielt heute eine erhebliche Rolle bei der Kaufentscheidung und damit für den wirtschaftlichen Erfolg eines Produkts. Doch ein erfolgreiches Produktdesign weckt die Begierde von Nachahmern. Designschutz an sich entscheidet nicht über den Erfolg eines Produkts. Doch er ist unerlässlich, um den Erfolg des Produkts langfristig zu sichern.

Eingetragene Designs, früher Geschmacksmuster genannt, schützen die äußere Gestaltung von industriell oder handwerklich herstellbaren Produkten. Auch Teile von Erzeugnissen können geschützt werden. Der Designschutz kann schnell und kostengünstig erlangt und rasch durchgesetzt werden.

Wir beraten Sie umfassend, wie Sie das Design Ihrer Produkte schützen können. Wir entwickeln Strategien, wie Sie effizient Designschutz in China erlangen können. Genauso umfassend unterstützen wir Sie im Falle der Verletzung von bestehenden Designrechten. Wir prüfen auch, ob Designeintragungen von Wettbewerbern rechtsgültig sind oder gelöscht werden können.

Wir beraten Sie hierbei in den folgenden Bereichen:

  • Beratung zum Designschutz
  • Bewertung der Schutzfähigkeit eines Designs
  • Recherche
  • Anmeldung des Designs
  • Rechtsverfolgung bei Designverletzungen
  • Verteidigung des geschützten Designs

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Für jedes Unternehmen stellenGeschäftsgeheimnisse eine Schlüsselfunktion dar, denn Geschäftsgeheimnisse gehen unweigerlich mit dem Punkt Wettbewerbsfähigkeit einher. Jedes Unternehmen hat daher das starke Interesse, seine Geschäftsgeheimnisse so gut es geht zu schützen. Häufig ist die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen den eigenen Mitarbeitern geschuldet und gerade in China an der Tagesordnung.

Geschäftsgeheimnisse sind auch nach dem Chinesischen Recht über den unlauteren Wettbewerb Technologieinformationen und Betriebsinformationen, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Diese bringen einen wirtschaftlicher Nutzen für den Inhaber und sind deshalb von diesem geheim zu halten.

Wir helfen Ihnen Ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in China, Hong Kong, Macau und Taiwan effektiv zu schützen. Wichtige Maßnahmen hierzu sind:

  • Der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung, um vertrauliche Informationen zu schützen.
  • Aufnahme einer Wettbewerbsvereinbarung in den Arbeitsvertrag von Mitarbeitern, die auch einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

Produktpiraterie

Seit vielen Jahren unterstützen wir Kunden bei der Bekämpfung der Produktpiraterie in China, Hong Kong, Macao und Taiwan.

Starke verfügt über viel Erfahrung, die es uns ermöglicht, erfolgreich gegen Produktpiraten vorzugehen. Wir nutzen das gesamte Arsenal an zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Maßnahmen, um eine umfassende Strategie zur Eindämmung des Problems zu entwickeln.

Unsere Priorität ist es immer, die Kosten für unseren Kunden so niedrig wie möglich zu halten. Zu diesem Zweck versuchen wir, die Kosten vom Urheber, d. H. den Produktpiraten und ihren Kunden, erstatten zu lassen.

Registrierung beim Chinesischen Zoll

Wenn Sie verhindern möchten, dass gefälschte Waren China verlassen, registrieren Sie Ihre IP auch beim chinesischen Zoll. Im Gegensatz zu den europäischen Zollbehörden, die sich ausschließlich auf importierte Waren konzentrieren, untersucht die Allgemeine Zollverwaltung in China (GACC) auch Waren, die China verlassen.

Für jedes Unternehmen, das sich mit gefälschten Waren aus China beschäftigt, ist es daher sinnvoll, Ihre Marke beim chinesischen Zoll zu registrieren. Marken, Urheberrechte und Geschmacksmusterrechte sind alle beim GAC registrierbar.

Die chinesischen Zollbeamten haben das Recht, jede ausgehende Sendung auf Markenverletzung anhand der Datenbank des Markenamts zu prüfen. In Wirklichkeit wird jedoch nur gegen die Zolldatenbank geprüft. Keine separate Registrierung beim Zoll bedeutet keine Durchsetzung durch den Zoll.

Die Registrierung beim chinesischen Zoll dauert in der Regel drei bis fünf Monate und kann nur durchgeführt werden, nachdem das chinesische Markenamt eine Markenbescheinigung ausgestellt hat.

Wenn Sie Ihre Marke beim Zoll anmelden, wird sich die Zollbehärde jederzeit mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn sie eine Sendung möglicherweise verletzender Waren entdeckt.

Unser Team hilft Ihnen gerne bei der Registrierung Ihrer IP beim chinesischen Zoll.

Domainrecht

Ziel unserer Beratung ist es, gemeinsam mit unseren Mandanten eine auf die Bedürfnisse ihres Unternehmens angepasste Domainstrategie zu entwickeln und möglichst kosteneffizient umzusetzen. Dabei schließen wir die zahlreichen neuen generischen Top-Level-Domains (New gTLDs) mit ein.

Starke ist mit seiner Expertise für Domainnamen ideal positioniert, um Markeninhaber zu unterstützen und den erweiterten Domainnamenraum in China, Hong Kong, Macau und Taiwan zu durchsuchen.

Wir und unsere Partner verfügen über umfassende Erfahrung in der Streitbeilegung von Domainnamen und der Rückforderung von Domainnamen von Cybersquattern. Unser Team berät Kunden aktiv und handelt in ihrem Namen bei Verletzungen von Online-Marken oder der Veröffentlichung von anstößigen Inhalten auf Websites. Im Konfliktfall beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend. Wir beraten Sie von der Feststellung des Verletzers bis zur Übertragung der Domainnamen nach erfolgreicher Rechtsdurchsetzung. Dabei arbeiten wir eng mit externen Internet-Monitoring-Unternehmen zusammen und nutzen unsere Kontakte zu Internet-Service-Providern, um problematische Inhalte schnell zu entfernen.

Unser Domain-Name-Service umfasst:

  • Registrierung in China, Hong Kong, Macao und Taiwan
  • Überwachung und Wiederherstellung
  • Portfoliomanagement
  • Konfliktlösung

IP Prozessführung

Wir haben umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der IP Prozessführung und bei der Handhabung von Rechtsstreitigkeiten. Wir bieten diese Dienstleistung für in- und ausländische Kunden in ganz China an.

Wir beraten Sie hierbei in den folgenden Bereichen:

  • Marken-Verletzungsverfahren
  • Patent-Verletzungsverfahren
  • Klagen gegen Verwaltungsbehörden aufgrund von bestimmten administrativen Handlungen
  • Verfahren über die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen

IP Consulting

Unsere Rechtsanwälte, Trademark Agenten und andere Experten bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und Rechtsgutachten in strittigen und nichtstreitigen Rechtsangelegenheiten.

Unsere Beratungsleistungen umfassen:

Unternehmensgründung

Dienstleistungen

Wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens in China. Starke prüft Ihr Vorhaben aus betriebswirtschaftlicher Sicht, bereitet alle notwendigen Unterlagen vor und führt die Gründung für Sie durch. Sie können alles von Deutschland aus erledigen und müssen nicht ständig nach China reisen.

Zu unseren Tätigkeiten gehören hierbei auch die Gründung, Änderung und Auflösung von Repräsentanzbüros, Joint Jointventures und WFOEs.

Wir beraten Sie in den folgenden Bereichen bei Ihrer Unternehmensgründung oder Umstrukturierung:

  • Beratung zur Firmengründung in China
  • Prüfung von Investitionskonzepten
  • Regelung behördlicher und institutioneller Belange, wie die Eröffnung eines Bankkontos, Beantragung einer Steuernummer und von erforderlichen betrieblichen Genehmigungen und Dokumenten
  • Kontaktaufbau zu Entscheidungsträgern
  • Auswahl des geeigneten Standortes
  • Auswahl von Gebäuden und Grundstücken zur Unternehmensgründung in China

M&A

M&A Leistungen

Sollten Sie im Rahmen der strategischen Ausrichtung Ihres Unternehmens vorhaben, ein oder mehrere Unternehmen in der VR China, zu kaufen, oder sich mit diesen zusammen zuschließen, unterstützen wir Sie hierbei.

Unsere Beratungsleistungen im Überblick:

  • Identifikation potentieller Ziel-Akquisitionen
  • Exposee-Erstellung
  • Kontaktierung des / der Ziel-Unternehmen
  • Verhandlung mit dem Zielunternehmen
  • Durchführung der due diligence
  • data room service
  • Rechtliche Begleitung des angestrebten Kaufs
  • Transaktionsabschlus

Beteiligungskapital

Ihr Unternehmen soll wachsen. Für die Umsetzung benötigen Sie finanzielle Mittel, die Sie derzeitig nicht aufbringen können oder wollen. Wir beraten Sie bei der Beschaffung von Kapital in der VR China als Basis für einen gesteigerte Unternehmenswert.

Wir bieten Ihnen einen eigenen Kreis von Investoren in China, für die wir auf der Suche nach Beteiligungsmöglichkeiten sind. So profitieren Sie von unseren vielfältigen Kontakten.

Wir freuen uns insbesondere, wenn Sie mit der Suche nach Kapitalgebern für gewerbliche Immobilienprojekte in Deutschland und Österreich auf uns zukommen.

Im Rahmen unserer Beratung überprüfen wir Ihre betrieblichen Rahmenbedingungen, stellen die notwendigen Unterlagen für Investoren zusammen, führen eine Bewertung durch, erstellen Ihren Business Plan, oder Prospekt, wählen die in Frage kommenden privaten, oder institutionellen Investoren aus und sprechen diese für Sie an.

Bei den Verhandlungen mit Investoren können Sie auf unsere langjährigen Erfahrungen im Chinesischen Markt zurückgreifen und wir diese gewinnend für Sie einbringen.

Unsere Beratungsleistungen im Überblick:

  • Erstellung Ihres Unternehmens- oder Projektprofils
  • Kandidatenliste
  • Ansprache von Kandidaten
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Verhandlung
  • Due Diligence
  • Vertragsgestaltung und rechtliche Beratung
  • Abschluss

Geschäftspartner Suche in China

Sie suchen einen chinesischen Produzenten, Händler, oder Vertrieb, der Sie mit Ihrem Geschäftsmodell begleiten, oder unterstützen kann? Suchen Sie nach Lieferenten für bestimmte Teile oder Komponenten auf dem Beschaffungsmacht?

Oder sind Sie an einem Geldgeber für Ihre Geschäftsentwicklung, oder Forschung in Europa interessiert? Wollen Sie Patente nach China verkaufen?

Dann sprechen Sie mit uns.

Dank unserer Aufstellung können wir Sie bei der Identifikation potentieller Partner, Kunden, Lieferenten und Investoren unterstützen.

Due Diligence

Sollten Sie am Kauf- oder einem Zusammenschluss mit einem Unternehmen in China interessiert sein, ermitteln wir zusammen mit unseren Partner die Chancen und Risiken für Ihr Unternehmen. Hierzu gehören insbesondere die Financial-, Legal-, Commercial- und Human Resource - Due Diligence.

Durch eine gezielte Due Diligence in allen unternehmensrelevanten Bereichen, vermeiden bzw. minimieren Sie Ihr Risiko, in dem wir Ihnen helfen, Schwachpunkte des Akquisitionsobjektes aufzudecken.

Verkauf von Patenten und Technologien

Sie möchten Ihre erteilten Patente, oder Technologien in Asien verkaufen oder verwerten? Wir helfen Ihnen diese zu veräußern, oder eine einen Partner zu finden, der eine Lizenz hierfür in China und Asien erwerben möchte. Über unser breit aufgestelltes Kontaktnetzwerk suchen und finden wir für Ihre Patente und Technologien, Käufer und Lizenznehmer in Asien.

Unsere Leistungen umfassen folgende Bereiche:

  • Herstellung direkter Kontakte
  • Begleitung bei Verhandlung und Abschluss von Verwertungs- und Lizenzverträgen
  • Überwachung der abgeschlossenen Verträge

E-Commerce / Datenschutzrecht

E-Commerce Recht

Starke steht Ihnen bei der individuellen Gestaltung Ihres B2C – Business-to-Consumer oder B2B – Business-to-Business, beratend zur Seite.

Wir bieten in diesem Zusammenhang folgende Dienstleistungen an:

Cybersicherheitsgesetz

Am 7. November 2016 verabschiedete die 24. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 12. Nationalen Volkskongresses in China das Cybersecurity-Gesetz, das am 1. Juni 2017 in Kraft trat. Die Verabschiedung des Cybersecurity-Gesetzes ermöglicht die Durchsetzung der Cybersicherheit und begann eine neue Ära der Cybersicherheit in China. Das Cybersecurity Law (CSL) regelt eine breite Palette von Themen über den Schutz von persönlichen Informationen, bzgl. Datenlecks bis hin zum Hacking. Es verlangt von den Netzbetreibern die Speicherung von Daten in China und ermöglicht den chinesischen Behörden, stichprobenartige Überprüfungen des Netzbetriebs eines Unternehmens durchzuführen. Die chinesische Regierung behauptet, dass China im Einklang mit globalen Best Practices für Cybersicherheit steht. Ziel des CSL ist es, Chinas nationale Interessen in einem breiten Sinn zu schützen, indem die Sichtbarkeit und Kontrolle über die gesammelten Daten in China gewährleistet und die Sicherheit der Daten allgemein verbessert wird.

Die wichtigsten Bestimmungen des Cybersecurity Law gelten für Eigentümer von Netzwerkeinrichtungen, Netzbetreibern und Diensteanbietern. Diese Begriffe sind nicht genau definiert, aber diese und ähnliche Begriffe sind in den chinesischen Internetvorschriften zahlreich enthalten. Im weitesten Sinne könnte jedes Unternehmen, das das Internet zur Erbringung einer Dienstleistung nutzt, erfasst werden, und mehrere Bestimmungen weisen darauf hin, dass dies die beabsichtigte Bedeutung ist. Leider ist das Cybersicherheitsgesetz voll von subjektiven Begriffen wie "wichtige Daten", während die beiden wichtigsten Begriffe im Gesetz - "Netzbetreiber" und "kritische Informationsinfrastruktur (CII)" - nicht klar definiert sind.

Eine klare Einordnung wäre jedoch entscheidend, da die strengsten Sicherheitsverpflichtungen den CII-Betreibern vorbehalten sind. Das Gesetz besagt, dass CII traditionell sensible Sektoren wie "öffentliche Telekommunikations - und Informationsdienste, Energie, Transport, Bewässerung, Finanzen, öffentliche Dienste, elektronische Behördendienste" umfasst, aber auch den "Catch-all-Ausdruck" sowie andere Bereiche einschließt, die möglicherweise Beeinträchtigung der nationalen Sicherheit, der Wirtschaft und des öffentlichen Interesses. "Darüber hinaus ermutigt das Gesetz auch Netzbetreiber außerhalb von CII, sich" freiwillig zu beteiligen ".

Unser Service beinhaltet:

 

Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht dient dem Schutz der Betroffenen vor missbräuchlicher Datenverarbeitung. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder ein Gesetz dies erlaubt. Danach sollen bei Datenverarbeitungsprozessen keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich verwendet werden und von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch gemacht werden. In China treffen sogenannte "kritische Industrien " verschärfte Anforderungen zur Verwendung von Daten.

Darüber hinaus regelt das chinesische Datenschutzrecht, welche personenbezogenen Daten von Unternehmen in China, oder von Unternehmen die im Chinesischen Online-Markt aktiv sind, auf Servern gespeichert werden müssen, die in China lokalisiert sind.

Unsere Leistungen im Datenschutzrecht umfassen:

  • Beratung von Unternehmen und externen Datenschutzbeauftragten im Bereich Datenschutz und Datensicherheit
  • Beratung zum Umgang mit Unternehmens-, Kunden- und personenbezogenen Daten
  • Prüfung der datenschutzrechtlichen Unternehmensorganisation
  • Erfüllung von Informationspflichten
  • Grenzüberschreitende Übertragung von Daten 
  • Beratung beim Entwurf von Datenverarbeitungsverträgen 

  • Verschwiegenheitsverpflichtungserklärungen von Dienstleistern und Mitarbeitern
  • Durchführung von Risk Assessments & Datenschutzaudits
  • Kommunikation mit Behörden bei Verstößen gegen das Chinesische Datenschutzrecht
  • Bestellung als Externer Datenschutzbeauftragter (Data Protection Officer)

  • Bestellung als Lokaler Vertreter in China