Zeitbomben in Chinesischen Arbeitsverträgen

Nach dem chinesischen Arbeitsvertragsgesetz werden in China ansässigen Arbeitgeber verpflichtet, schriftliche Arbeitsverträge mit all ihren Vollzeit-Mitarbeitern abzuschließen.

Wenn innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses (und nach schriftlicher Benachrichtigung des Arbeitgebers) ein Mitarbeiter es verweigert bzw. versäumt, einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber zu unterzeichnen, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schriftlich kündigen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine finanzielle Entschädigung zu zahlen, sondern er muss dem Arbeitnehmer lediglich für die Zeit der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden entlohnen.

Wenn ein Arbeitnehmer mehr als einen Monat, ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag für den Arbeitgeber tätig ist, ist dieser verpflichtet dem Arbeitnehmer das doppelte des zuvor vereinbarten Monatslohnes zu bezahlen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber unverzüglich einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer unterzeichnen.

Sobald eine zweite Ein-Monat-Frist abgelaufen ist und während dieses immer noch kein schriftlicher Arbeitsvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wurde, auch für den Fall dass der der Arbeitnehmer sich eine Unterzeichnung verweigert, einen schriftlichen Vertrag zu schließen, muss der Arbeitgeber im falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses eine wirtschaftliche Entschädigung an den Arbeitnehmer zahlen.

Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mehr als ein Jahr ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag beschäftigt, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet.

Bitte beachten Sie, dass alle oben genannten Regeln auch für ausländische Mitarbeiter gelten, die in China tätig sind! Merken Sie sich in diesen Zusammenhang auch, dass einige chinesische Arbeitsschiedskommissionen und Gerichte nur Arbeitsverträge in chinesischer Sprache als einen gültigen schriftlichen Arbeitsvertrag anerkennen. Arbeiten Mitarbeiter für Ihr Unternehmen daher ohne schriftlichen Arbeitsvertrag, oder besteht der Arbeitsvertrag nur in Deutsch oder Englisch, sitzen Sie auf einer tickenden Zeitbombe.

Explosionsgefahr besteht auch für die Fallkonstellation, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben und der Arbeitnehmer nach Ablauf des Vertrages für den Arbeitgeber weiter tätig ist, obwohl das Arbeitsverhältnis eigentlich nicht verlängert werden soll. Hier geben die nationalen Vorschriften keine klare Auskunft, ob hier für das Nichtvorhandensein eines gültigen Arbeitsvertrages, der Arbeitgeber mit Konsequenzen zu rechnen hat.

Nach der Auslegung des Obersten Chinesischen Volksgerichts führen die Parteien in einem solchen Fall das Arbeitsverhältnis zu den gleichen Bedingungen wie zuvor fort. Beide Seiten können das Arbeitsverhältnis jedoch zu jedem Zeitpunkt beenden.

Das Büro des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit zu Fragen, geht in diesem Fall von einem De-facto Arbeitsverhältnis aus. Dies hat zu Folge, dass bei Beendigung, wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis Kompensation an den Arbeitnehmer zu leisten ist. Das De-facto-Arbeitsverhältnis hat jedoch nicht zu Folge, dass der Zeitraum des vorherigen befristeten Arbeitsverhältnisses wieder auf lebt, sprich wenn zuvor ein Einjahresvertrag bestand hatte, es nunmehr auch wieder zu einem neuen Einjahresvertrag kommt. Wie hoch die Kompensation zu sein hat, ergibt sich hierbei nicht aus dem Arbeitsvertragsgesetz aus 2008 und den diesbezüglichen Änderungen die 2012 in Kraft getreten sind.

Auch die Bestimmungen des Pekinger-Stadtbezirkes zu Arbeitsverträgen schweigen zu diesem Komplex. Das Beijing Labor Bureau vertritt jedoch die Auffassung, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für jeden Monat der Tätigkeit nach der offiziellen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, das doppelte des ursprünglich vereinbarten Monatsgehaltes zu zahlen hat. Das Dokument A 2009 Gerichtsdokument, das Oberste Volksgericht in Peking und das Pekinger Schiedsgericht zu Arbeitsrechtlichen Fragen zum Arbeitskampf vertreten die Auffassung das der Arbeitgeber in diesem Fall ein Doppellohnstrafe zu entrichten hat, da kein ordentlicher Arbeitsvertrag besteht nachdem der schriftliche Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Eine verbindliche Ausarbeitung von Regelungen der Stadt Beijing, die diese Praxis bestätigen ist in Vorbereitung und wurden im Januar 2015 in einem vorläufigen Entwurf umgesetzt.

Daneben treffen den Arbeitgeber üblicherweise weitere, oft nicht unerhebliche, Strafen durch die entsprechenden staatlichen Behörden, aufgrund der Nichtumsetzung des Arbeitsvertragsgesetzes.

Um diesem vorzubeugen verlangen einige Städte, wie zum Beispiel Beijing, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bereits rechtzeitig vor Ablauf des Arbeitsvertrages mitteilt, dass das Arbeitsverhältnis in Kürze beendet ist, oder ob er dieses verlängern möchte. Vor dem geschilderten Sachverhalt scheint es jedoch auch ohne eine solche Verpflichtung geboten, die Beendigung eines Arbeitsvertrages, oder dessen Erneuerung frühzeitig zu beginnen.