Der "Mona Lisa" Markenrecht Fall in China, eine Entscheidung von prozessualer Bedeutung

Im Jahr 2012 beantragten die beiden Kläger Mona Lisa Baumaterialien Co. Ltd. und Mona Lisa Sanitary Appliance Co. die Löschung der eingetragenen Marke M MONALISA in Klasse 11 für "Flush Toilets der Mona Lisa Group Co., Ltd.

Die Kläger begründeten ihren Anspruch auf die vorherige Registrierung von MONA LISA und der chinesischen Schriftzeichen in Klasse 11 für "Badarmaturen, Saunabadanlagen, Duschkabinen, etc.". Am 25. November 2013 entschied das Trademark Review and Adjudication Board (TRAB) zugunsten der Kläger. Das Pekinger Erste Mittlere Volksgericht (IPC) und das Pekinger Höhere Volksgericht (HPC) bestätigten jedoch die Registrierung.

Das IPC Peking befand, dass die eingetragene Marke eine legitime Erweiterung des Schutzes darstellt, die sich aus dem Ruf der früheren Registrierung derselben Marke der Beklagten in Klasse 19 für "Keramikfliesen" ergibt. Das HPC Peking bestätigte diese Entscheidung und erklärte, dass der Ruf des Beklagten für dieselbe Marke in der Kategorie "Keramikfliesen" auf die neu eingetragene Marke ausgedehnt werden könnte.

Die Kläger beantragten beim Obersten Volksgericht (SPC) ein neues Verfahren, das die Beschwerde am 23. Juni 2017 ablehnte. In der Folge änderte die TRAB ihre ursprüngliche Entscheidung und bestätigte die Markenregistrierung der Mona Lisa Group am 6. Juli 2016. Gegen diese Entscheidung legten die Kläger nunmehr Beschwerde beim IPG in Peking ein, das die Berufung am 26. Januar 2018 ablehnte. Nach der einschlägigen Auslegung der Rechtsprechung sollte der ASP jedoch eine Beschwerde gegen eine bereits getroffene Entscheidung abweisen. Zur gesetzlichen Klarstellung : "Hat ein Volksgericht die relevanten Tatsachen und die Anwendung der Gesetze in einer wirksamen Entscheidung konkret bestimmt und erhebt eine Gegenpartei (...) eine Klage gegen diese Entscheidung , entscheidet das Volksgericht,  dass die Klage abzuweisen ist." Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass die letzte Berufung zurückgewiesen wird.

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