Arbeitnehmerüberlassungsregelungen in China zur Beratung freigegeben

Die zuständigen Ministerien haben gemeinsam einen Entwurf über die zukünftigen Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung in der VR China zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.

Der Entwurf definiert genau die Anforderungen an den Begriff der Arbeitnehmerüberlassung. Arbeitnehmerüberlassung beschreibt eine Situation, wenn ein Arbeitgeber seine, oder einen Arbeitnehmer an andere Arbeitgeber für einzelne Projekte verleiht. Damit unterwirft ein Arbeiter seine Arbeitnehmer der direkten Verantwortung und dem Direktionsrecht eines anderen Arbeitgebers für einen begrenzten Zeitraum.

Der vorgelegten Vorschriften sehen unter anderem vor, dass, wenn es im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Schäden auf Seiten des Arbeitnehmers kommt, oder sonstige Verletzungen der arbeitsvertraglichen Regelungen mit dem Verleiher auftreten, der Arbeitgeber eine entsprechende Aufklärung bzw. Untersuchung der Vorkommnisse zu unterstützen hat und eine entsprechende Schadensersatzhaftung übernehmen muss.

Der Entwurf stellt klar, dass es sich bei der Arbeitnehmerüberlassung generell nur um eine ergänzende Maßnahme am Arbeitsmarkt handeln soll. Die Arbeitnehmerüberlassung soll nur dazu dienen, temporäre Vakanzen kurzzeitig überbrücken zu können. Ein Unternehmen hat die Zahl der ausgeliehen Arbeitnehmer strikt zu begrenzen, damit die Arbeitnehmerüberlassung nicht zur Regel wird und so ein Instrument geschaffen wird, um sich im Bedarfsfall schnell der Arbeitnehmer entledigen zu können. Es wurde daher Vorgeschlagen die Anzahl auf unter 10% zu halten.