Schutz gegen den Missbrauch von Marken in China (non-use cancellation)

In China existieren zahlreiche Markenanmelder, die einen ganzen Blumenstraus von Marken missbräuchlich anmelden. Die Markenanmeldungen erfolgen daher nicht, um die Warenzeichen auch später fuer eigene Produkte, oder Unternehmen zu schützen, sondern es erfolgt eine „Vorratsanmeldung“, mit dem Ziel die Marken später an die tatsächlichen ausländischen Markeninhaber, möglichst teuer zu verkaufen. Eine tatsächliche Nutzung der Marke im Geschäftsbetrieb soll hingegen meistens nicht erfolgen.

Was kann man gegen diese Praxis tun, wenn man es verpasst hat, seine Marke rechtzeitig in China zu registrieren?

Nach dem chinesischen Markenrecht, kann für den Fall, dass ein eingetragenes Warenzeichen drei aufeinanderfolgenden Jahre, ohne einen vernünftigen Grund, ungenutzt bleibt, ein Antrag auf Löschung der Marke gestellt werden. Einen solchen Antrag kann jedes Unternehmen, oder Privatperson stellen.

A. Drei Jahres Frist

Die drei aufeinanderfolgenden Jahre berechnen sich rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Antrags auf Löschung der Marke. Wenn Sie z.B. einen Antrag auf Löschung am 01. Januar 2015 einreichen, dann reicht die Dreijahresfrist bis zum 01. Januar 2012 zurück. Den Markenbesitzer trifft dann die Beweislast, dass er die Marke in diesem Zeitraum auch tatsächlich verwendet hat.

Erfolgte der Antrag auf Registrierung der Marke in China nicht vor dem Dreijahreszeitraum, kann der Antrag auf Nichtbenutzung der Marke jedoch nicht eingereicht werden.

B. Nichtbenutzung

Nichtbenutzung einer Marke ist dann gegeben, wenn man diese nicht verwendet wird. Die kommerzielle Verwendung einer eingetragenen Marke umfasst die Verwendung eines Warenzeichen auf Produkten, auf der Verpackung oder dem Behältnis eines Produktes, als auch auf Geschäftsunterlagen, bei Werbe-massnahmen, Ausstellungen oder anderen kommerzielle Aktivitäten.

Für das Erfordernis der tatsächlichen Benutzung müssen daher folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Verwendung einer eingetragenen Marke in der Öffentlichkeit. Die Kriterien für die öffentliche Nutzung sind, dass, die maßgeblichen Verkehrskreise regelmässig über die Existenz und die Nutzung der Marke auf dem Markt Kenntnis erlangen. Darüber ist die Öffentlichkeit in der Lage, durch die Verwendung der Marke, das verwendende Unternehmen als Quelle von Waren oder Dienstleistungen zu identifizieren.
  • Die Verwendung des Warenzeichens geschieht in gutem Glauben. Das heisst, die Marke wird nicht nur symbolisch gebraucht, um eine Löschung wegen Nichtbenutzung zu vermeiden.
  • Die Marke wird auf den ausgewiesenen Waren oder Dienstleistungen auch so verwendet, wie Sie auf der Markenurkunde auch tatsächlich registriert wurde.

Achtung:

Erfolgt die Nichtnutzung der Marke jedoch aufgrund eines vernünftigen Grundes, kann die Marke nicht gelöscht werden. Ein solcher Grund im Sinne des Chinesischen Markenrechts ist gegeben, wenn sich der Antragssteller der Markenanmeldung in Insolvenz oder Liquidation befand, ein Fall der höheren Gewalt vorlag, oder Regierungsinteressen gegen die Verwendung der Marke sprachen.

C. Beweislastverteilung

Der Markenanmelder muss die tatsächliche Benutzung der Marke beweisen. In einem Markenlöschungsverfahren ist für den Nachweis der Benutzung der Marke jeglicher Beweis geeignet, der die tatsächliche Verwendung der Marke belegt. Wird die Marke jedoch tatsächlich nicht verwendet, ist es jedoch nicht unüblich, dass der Markenverwender gefälschte Beweise einreicht.

Das Markenamt wird die eingereichten Beweise begutachten, prüfen und eine Entscheidung über den Antrag auf Löschung treffen.

Für den Fall einer negativen Bescheidung des Löschungsantrags durch das Markenamt, kann der Antragsteller sich an das TRAB (Trademark Review und Adjudication Board) wenden und zu den vorgelegten Beweisen des Markeninhabers Stellung nehmen.

Mögliche Punkte um den Vortrag des Markeninhabers zu erschüttern sind:

  • Die tatsächliche Verwendung von Warenzeichen. Wurden diese wirklich in der Öffentlichkeit benutzt?
  • Sind die Geschäftspartner des Inhabers tatsächlich existent, oder wurden mit diesen vielleicht nur Scheingeschäfte geschlossen?
  • Wurden die dargelegten Waren-/Dienstleistungsgeschäfte auch im Rahmen des tatsächlichen Schutzbereiches der Marke (Klassen) durchgeführt, oder wurde die Marke für Dinge verwendet, die nicht dem Zweck und dem Umfang der Markenurkunde entsprechen?
  • Entspricht die registrierte Marke im Falle eines Logos (Wort-/Bildmarke) auch dem tatsächlich verwendeten Logo des Inhabers, oder gibt es ggf. relevante Abweichungen?

Erfolgte die Benutzung der Marke durch eine Lizenzvereinbarung, ist diese genau zu untersuchen. Hat diese Lizenzvereinbarung tatsächlich Gültigkeit? Wurde die Marke auch tatsächlich im Rahmen der Lizenzvereinbarung genutzt? Gibt es sonstige Angriffspunkte? Denn die Verwendung der Marke von einem Dritten, ist nicht automatisch als Beweis für die Bezug der eingetragenen Marke anzusehen.

D. Schutz nach Löschung

Wenn Sie mit Ihrem Antrag auf Löschung der Marke Erfolg gehabt haben, müssen Sie überlegen, welche Schritte Sie unternehmen müssen, dass Ihr Warenzeichen in China nicht erneut rechtsmissbräuchlich registriert wird.

Nach Chinesischem Recht, kann dass Markenamt jedoch innerhalb eines Jahres nach Löschung einer eingetragenen Marke, keinen gleichlautenden oder ähnlichen Antrag auf Eintragung der Marke, positiv bescheiden. Unter der Berücksichtigung des Grundsatzes der frühsten Anmeldung (daher dem Antragsteller wird die Marke gewährt, der diese am frühsten anmeldet), sollten Sie den Antrag auf Eintragung der Marke am ersten Tag im Anschluss an den Ablauf der Jahresfrist stellen.

Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass mehrere Anmelder die gleiche Marke am ersten Tag nach Ablauf dieser Jahresfrist anmelden möchten. In diesem Fall wird das Markenamt überprüfen wer die Marke als erstes benutzt hat und die Anträge der übrigen Antragsteller zurückweisen. Die Erstbenutzung der Marke ist von den Antragsstellern zu beweisen.

Um Ihre Marke erfolgreich zu registrieren, ist es daher unbedingt empfehlens-wert, direkt nach der positiven Bescheidung Ihres ursprünglichen Löschungs-antrags, Beweise für die eigene Verwendung des Warenzeichens in China anzusammeln. Um einen möglichst hohen Beweiswert zu erzeugen, raten wir Ihnen, die Marke in Medien, wie dem Internet, Zeitungen, Magazinen, oder dem Fernsehen zu benutzen. So können Sie auch das exakte Datum der Benutzung nachweisen.

E. Umkehreffekte

Bitte beachten Sie, dass auch immer mehr Chinesische Unternehmen sich dieses Instrumentes bewusst sind und versuchen werden es gegen Ihr Unternehmen einzusetzen. Dieses sind heute keine Einzelfälle mehr, sondern grauer Alltag der anwaltlichen Praxis.

Sollten Sie sich entschlossen haben, Marken in China zu registrieren, können wir Ihnen daher nur raten, diese auch tatsächlich zu benutzen. Andernfalls wird Ihre Konkurrenz, die Ihre Marken wahrscheinlich sehr gut kennt, diese Schwachstelle gnadenlos aufdecken und gegen Ihr Unternehmen einen Antrag auf Markenlöschung stellen, um Ihre Marken später auf dem Chinesischen Markt selbst benutzen zu können.

Als Erfahrener Partner stehen wir Ihnen bei allen Fragen des chinesischen Markenrechts zur Seite, damit sich Ihr Weg nach China erfolgreich gestaltet und Ihr Unternehmen auch erfolgreich bleibt.