Die Handhabung von Geschäftsgeheimnissen in der VR China

  • Für jedes Unternehmen stellen Geschäftsgeheimnisse (sog. trade secrets) eine Schlüsselfunktion dar, denn Geschäftsgeheimnisse gehen unweigerlich mit dem Punkt Wett-bewerbsfähigkeit einher. Jedes Unternehmen hat daher das starke Interesse, seine Geschäftsgeheimnisse so gut es geht zu schützen. Häufig ist die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen den eigenen Mitarbeitern geschuldet und gerade in China an der Tagesordnung.

Für jedes Unternehmen stellen Geschäftsgeheimnisse (sog. trade secrets) eine Schlüsselfunktion dar, denn Geschäftsgeheimnisse gehen unweigerlich mit dem Punkt Wettbewerbsfähigkeit einher.

Jedes Unternehmen hat daher das starke Interesse, seine Geschäftsgeheimnisse so gut es geht zu schützen. Häufig ist die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen den eigenen Mitarbeitern geschuldet und gerade in China an der Tagesordnung.

Die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen durch Arbeitnehmer kann eine der folgenden Ursachen haben:

  • Mitarbeiter werden von Unternehmen die sich mit dem eigenen im Wettbewerb befinden gezielt angesprochen und für die Weitergabe bezahlt
  • Mitarbeiter werden durch Wettbewerber gezielt abgeworben um deren Wissen auf diesem Wege zu erlangen. Entweder erfolgt die Weitergabe von Geschäfts-geheimnissen aufgrund nicht vorhandener Vertraulichkeitsregelungen im eigen-en Unternehmen, oder die Weitergabe erfolgt trotz Vorhandensein einschlägiger Regelungen, wider Treu und Glauben
  • Mitarbeiter nutzen die Geschäftsgeheimnisse zum Aufbau eines eigenen Unternehmens

Tritt eines der zuvor beschriebenen Szenarien ein, haben viele Unternehmen Schwierigkeiten den Mitarbeiter in Haftung zu nehmen. Grund hierfür sind meistens unzureichende Regelungen im eigenen Unternehmen, klare Regelungen was die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen betrifft, als auch interne Handlungsanweisungen, wie gegen die Weitergabe vorgegangen werden muss.

Wenn Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse effektiv schützen möchten, ist es wichtig folgende Punkte zu beachten:

A. Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

Zunächst müssen Sie für sich und Ihre Mitarbeiter klar definieren, was als Geschäftsgeheimnis einzuordnen ist. Viele Unternehmen verwenden in ihren Arbeitsverträgen eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Meistens sind diese Klauseln jedoch sehr allgemein gehalten. Dies hat zu Folge, dass es im Falle einer Auseinandersetzung mit dem Mitarbeiter häufig zu gerichtlichen Streitigkeiten kommt, was die genaue Definition und den genauen Umfang des Geschäftsgeheimnisses angeht.

Geschäftsgeheimnisse sind nach dem Chinesischen Recht über den unlauteren Wettbewerb Technologieinformationen und Betriebsinformationen, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Diese bringen einen wirtschaftlicher Nutzen für den Inhaber und sind deshalb von diesem geheim zu halten. Unter Technologieinformationen versteht man hingegen Programme, Zeichnungen, Produktionsprozesse, Produktformeln und Herstellungsverfahren. Als Betriebsinformationen bezeichnet man Management-Know-how, den Kundenstamm, Vertriebswege, Einkaufs- Marketing-Strategien und Preise.

Dieses bedeutet, dass nicht alle Informationen eines Unternehmens die Sie selbst als Geschäftsgeheimnis einstufen würden, auch per Gesetz auch als Geschäftsgeheimnisse einzuordnen sind. Definieren Sie jedoch in Ihren Verträgen selbst, was Sie unter Geschäftsgeheimnissen verstehen und treffen Sie einen genauen Zuschnitt auf Ihre eignen Bedürfnisse, wird diese die gesetzliche Definition vervollständigen und mögliche Lücken im Falle eines Rechtsstreites schließen.

B. Geheimhaltungsvereinbarung

Der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung ist eine wichtige Maßnahme, um vertrauliche Informationen zu schützen. Bei der Vereinbarung und der Durchsetzung einer Geheimhaltungsvereinbarung sind folgende Punkte zu beachten:

I. Definition der Vertraulichen Informationen

Definieren Sie in der Vereinbarung im Detail, welche Informationen Sie als vertrauliche Informationen verstehen, siehe zuvor.

II. Maßnahmen zum Schutz

Treffen Sie daneben folgende Überlegungen, die gerade vor dem nachfolgenden Punkt besonders wichtig werden können:

  • Vereinbaren Sie mit jedem Mitarbeiter, zu welcher Art von Dokumenten dieser Zugang hat
  • Kennzeichen Sie sensible Dokumente als vertraulich um später Streitigkeiten zu vermeiden, ob diese Art von Information auf tatsächlich vertraulich war
  • Dokumentieren Sie den Erhalt, oder den Zugang von bestimmten Informationen und Dokumenten an Mitarbeiter
  • Macht es Sinn den Zugang des Mitarbeiters auf bestimmte Systeme zu beschränken
  • Ist es ggf. sinnvoll, den Zugang des Mitarbeiters auf bestimmte Teile Ihres Unternehmens, oder der Produktion zu beschränken

III. Strafen

Definieren Sie genaue Vertragsstrafen, wenn ein Mitarbeiter gegen die Geheimhaltungsvereinbarung verstößt.

Beachten Sie jedoch hierbei:

  • dass bei einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch den Mitarbeiter während der Laufzeit des Arbeitsvertrags, Sie die Vertragsstrafe in der Praxis häufig nicht gerichtlich durchsetzen können. Nur wenn das Unternehmen durch die Verletzung auch einen tatsächlichen Schaden erleidet, kann das Unternehmen vom Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen. Der Umfang des Schadens ist vom Unternehmen darzulegen und zu beweisen, was nicht immer einfach sein wird.
  • erfolgt eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht hingegen nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen, wird das Gericht unabhängig vom tatsächlichen Schaden die vereinbarte Vertragsstrafe bejahen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer den Abschluss einer Vertragsstrafe entsprechend vergütet.

C. Wettbewerbsverbot

Hauptzweck einer Wettbewerbsvereinbarung ist es, Mitarbeiter die auch einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, die Beschäftigung bei Unternehmen, die mit dem eigenen Unternehmen im Wettbewerb stehen, zu beschränken, bzw. diese auszuschließen, nachdem der Mitarbeiter das eigene Unternehmen verlassen hat.

Bitte beachten Sie hierbei folgende Punkte:

  • Eine solche Wettbewerbsklausel muss gesondert vereinbart werden.
  • Die maximale Laufzeit für eine solche Wettbewerbsklausel beträgt nach dem Gesetz zwei Jahre, ab dem Ausscheiden der Mitarbeiters aus dem eigenen Unternehmen (Eine Geheimhaltungspflicht kann hingegen für unbeschränkte Zeit vereinbart werden!)
  • Ein Wettbewerbsverbot darf nur Führungskräften, leitendem Personal und Mitarbeiter mit besonderer Geheimhaltungspflicht auferlegt werden, während eine Geheimhaltungsvereinbarung für alle Mitarbeiter gilt, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben
  • Vertragsstrafen für die Verletzung des Wettbewerbsverbotes können mit dem Mitarbeiter gesondert vereinbart werden.
  • Dem Arbeitnehmer muss der Abschluss eines Wettbewerbsverbotes nach dem Ausscheiden entsprechend kompensiert werden

Als Erfahrener Partner stehen wir Ihnen bei allem Fragestellungen zum Thema Geschäftsgeheimnis zur Seite, damit Ihr Unternehmen in China auch erfolgreich bleibt.