Anmeldung einer chinesischen Marke

Eine Marke unterscheidet die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmers von denen anderer Unternehmer. Marken können aus Namen, Symbolen und Logos bestehen.

Wenn Sie Geschäfte in China machen, ist es wichtig, Ihre Marken zu schützen. Marken können zum Beispiel sein: Produktmarken, Dienstleistungsmarken, Prüfzeichen oder Kollektivmarken und Klangmarken.

Um eine Marke in China rechtlich zu schützen, muss sie registriert werden. Eine Marke kann entweder national oder international angemeldet werden. Für eine nationale Anmeldung muss ein dazu befugter Stellvertreter beim chinesischen Markenamt die nötigen Unterlagen einreichen.

Für die internationale Registrierungen sieht die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) für Mitglieder des “Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken” eine online Platform vor. Da China Vertragspartner dieses Abkommens ist, kann eine internationale Anmeldung über die vorgesehene online Platform erfolgen. Das WIPO System für eine Markenanmeldung in China zu verwenden ist jedoch nicht ideal, da die chinesische Version einer Marke nicht angemeldet werden kann.

China folgt dem Prioritätsprinzip, was bedeutet, wer die Anmeldung zuerst einreicht, erhält das Recht auf die Marke, zum Beispiel: der Unternehmer X stellt schon seit drei Jahren Maschinen in China her. Nun meldet ein anderer Unternehmer die Marke X an. Nach dem Prioritätsprinzip erhält der Anmelder das Recht auf Benutzung der Marke. Das bedeutet, dass er einen Unterlassungsanspruch gegen jeden hat, der Waren mit der Marke X verkauft.

Nach diesem System haben einige chinesische Unternehmer schon weltbekannte Marken und Namen angemeldet um später dem eigentlichen Markeninhaber - im Zuge einer Verhandlung oder einer Klage - für einen überhöhten Preis das Markenrecht zurückzuverkaufen (sogenannte berüchtigte “Squatter”). Um solche Risiken zu vermeiden sollte deswegen die Marke sofort in China angemeldet werden.

Um eine Marke in China anmelden zu können, muss ein dazu befugter Stellvertreter die benötigten Unterlagen beim Markenamt einreichen. Sobald die Anmeldung eingereicht wurde, prüft die Behörde diese Unterlagen. Diese Prüfung besteht aus einer Formalprüfung, einer Unterscheidungsprüfung und einer Prüfung auf vorige Registrierungen. Das chinesische Markenamt sieht Abkürzungen als Bilder, was bedeutet, wenn die Marke “AVI” angemeldet werden möchte, wäre sie der schon vorhandenen Marke AVO optisch zu ähnlich.

Wenn die Voraussetzungen der Behörde erfüllt sind und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sind, wird die Marke im chinesichen Amtsblatt veröffentlicht. Die gesetzlich vorgeschriebene Widerspruchsfrist dauert 3 Monate und fängt mit der Veröffentlichung an zu laufen. Während dieser Frist kann jede Person, die ein prioritätsälteres Recht hat, einen Widerspruch gegen die Anmeldung erheben. Es ist daher ratsam vor der Anmeldung eingehende Untersuchungen anzustlellen. Die Dauer des Markenschutzes beträgt 10 Jahre ab Anmeldung und kann für weitere 10 jahre erneuert werden.

Der Markeninhaber ist prinzipiell nicht dazu verpflichtet von seinem Markenrecht Gebrauch zu machen, allerdings verliert er das Recht auf ausschließliche Benutzung der Marke, wenn er von diesem mindestens 3 Jahre nach der Anmeldung oder 3 Jahre in Folge keinen Gebrauch macht.

Als erfahrener Partner stehen wir Ihnen bei allen Fragen des Markenschutzes- und der Markenverteidigung beratend zur Seite.